Hausordnung
1. Ab 7:10 Uhr ist Einlass.
Die Beaufsichtigung der Buskinder erfolgt ab 6:55 Uhr.
2. Das Schulhaus ist während der Unterrichtszeit verschlossen zu halten.
Die Kinder betreten selbstständig ohne Begleitung das Schulhaus.
3. Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen.
4. Jede Unterrichtsstunde beginnt und endet mit den festgelegten Zeiten.
Die Arbeitsmaterialien liegen zu Beginn der Stunde bereit.
5. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet dies der Klassensprecher im Lehrerzimmer
oder Sekretariat.
6. Durch den Klassenleiter wird wöchentlich ein Ordnungsdienst bestimmt.
Die Aufgaben legt der Klassenleiter fest.
7. Das Öffnen der Fenster erfolgt nur in der Unterrichtsstunde bzw. nach Anweisung
eines Lehrers.
8. Innerhalb des Schulgebäudes ist das Rennen, Lärmen und Toben untersagt.
In den kleinen Pausen halten sich die Schüler im Unterrichtsraum auf.
9. Das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit gefährden, ist untersagt
(Messer, Streichhölzer, Laserpointer).
10. Räume, Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel und Lehrbücher sind teure, uns
anvertraute Werte und deshalb schonend zu behandeln.
11. In den beiden großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den
Pausenhof. Bei schlechten Wetter klingeln die aufsichtsführenden Lehrer (2mal) ab.
12. Es ist untersagt, während der Unterrichtsstunden, in den Freistunden und in den
Pausen das Schulgelände zu verlassen.
13. Das Werfen von Schneebällen, Kastanien und anderen Gegenständen ist verboten
(Verletzungsgefahr).
14. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zu verlassen. Alle Busschüler sowie
Schüler, die Freistunden haben, melden sich bei dem Aufsichtslehrer.
15. Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden.
16. Aushänge sind vom Schulleiter zu genehmigen.
17. Beschädigungen, Gefahrenquellen und Verstöße gegen die Hausordnung sind
den Aufsichtslehrern oder Klassenlehrern mitzuteilen.
18. Im Falle eines Alarms verhalten sich die Schüler entsprechend der Alarmordnung.
19. Alle Kinder tragen Wechselschuhe (ab 15. September bis 15. Mai).
20. Das Mitführen von Handys und anderen Wertsachen geschieht auf eigene Gefahr.
Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftuung.
21. Die Benutzung von Handys sowie das Tragen von Smartwatches in der Schulzeit
ist für Schüler untersagt. Während des gesamten Schulvormittags haben die Handys ausgeschaltet in der Schultasche zu verbleiben.